• +49 (0)611-9501286 – 0
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

FRANK H. MEYER GmbH

Next Generation

Unsere AGB

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Frank H. Meyer GmbH und ihren Kunden betreffend die Lieferung und Herstellung von Waren bzw. Produkten. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, und zwar unabhängig von der Kenntnis der Frank H. Meyer GmbH von abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden. Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an und macht sie zum Inhalt des vorliegenden Vertrages.

2. Vertragsschluss
a) Vertragsangebote der Frank H. Meyer GmbH sind freibleibend, sofern sich nicht aus einem entsprechenden Angebot der Frank H. Meyer GmbH etwas anderes ergibt. Der Käufer ist an eine von ihm aufgegebene Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit Auftragsbestätigung durch die Frank H. Meyer GmbH und/oder mit Lieferung zustande. Für den Auftragsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

b) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist eine erneute Bestätigung durch den Kunden erforderlich. Änderungen der Auftragsbestätigung auch nach deren Absendung behält sich die Frank H. Meyer GmbH vor, sofern diese der Bestellung oder Spezifikation des Kunden nicht widersprechen.

c) Urheber und Lizenzrechte bleiben in jedem Fall bei der Frank H. Meyer GmbH. Entsprechende Unterlagen dürfen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Frank H. Meyer GmbH an Dritte weitergeben werden.

3. Preise
a) Die Preise verstehen sich als Preise ab Sitz der Frank H. Meyer GmbH in Wiesbaden, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und eventueller Transportkosten und Montagekosten. Sie richten sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach der im Moment der Bestellung gültigen Preisliste der Frank H. Meyer GmbH. Die Zahlung des Preises fällig bei Lieferung bzw. Abholung.

b) Bei nachgewiesenen Kostensteigerungen (z.B. wegen gestiegener Materialkosten) zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem vereinbarten Liefertermin behält sich die Frank Meyer GmbH vor, die Preise entsprechend anzupassen, maximal jedoch um 5 %.

c) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung und Gefahrübergang
a) Lieferfristen und Liefertermine bzw. Abholtermine werden vorab schriftlich vereinbart. Lieferfristen beginnen erst, sobald alle technischen Fragen mit dem Kunden abgeklärt sind, und der Kunde seine Verpflichtungen (ggf. vereinbarte Anzahlung) erfüllt hat. Verzögerungen der Lieferung durch höhere Gewalt oder aufgrund von unvorhersehbaren, nicht von der Frank H. Meyer GmbH zu vertretenden Umständen (Streiks, Unruhen, Rohstoffbeschaffungen, behördliche Anordnungen, ...) führen nicht zum Verzug. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich dann um die Dauer der Behinderung.

b) Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, so ist sowohl die Frank H. Meyer GmbH als auch der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.

c) Setzt der Kunde der Frank H. Meyer GmbH nach deren Verzug eine angemessene Nachfrist, so ist er nach deren fruchtlosem Ablauf, zum Rücktritt berechtigt.

d) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so haftet er der Frank H. Meyer GmbH für den dadurch entstehenden Schaden. Insbesondere ist er verpflichtet, die Kosten einer oder mehrerer weiteren Anfahrt/en zu übernehmen, wenn er diese zu vertreten hat.

e) Bei Auslieferung/Abholung, aber auch bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, so dass die Frank H. Meyer GmbH ab diesem Zeitpunkt nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Bei Versand geht die Verschlechterungsgefahr ebenfalls mit Versendung bzw. Abholung auf den Kunden über. Auf Wunsch wird die Ware gegen Verschlechterung bzw. Verlust auf Kosten des Kunden versichert.

f) Der Kunde erklärt sich bei Lieferverzögerungen zur Vermeidung eines Nutzungsausfalls bereit, entsprechende vorhandene Gerätschaften erst wegzugeben, wenn die Lieferung/Abholung erfolgt.

g) Die Frank H. Meyer GmbH ist berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist für die Abholung bzw. Annahme zu setzen, wenn ein Liefer- oder Abholtermin vom Kunden nicht eingehalten wurde. Lässt der Kunde diese Nachfrist ungenutzt verstreichen oder erklärt er vorher, ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, so ist die Frank H. Meyer GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 25 % des Nettokaufpreises für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn verlangt werden. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umgekehrt kann die Frank H. Meyer GmbH auch den Ersatz eines höheren Schadens verlangen, wenn sie nachweist, dass der tatsächliche Schaden höher ist.

h) Der Kunde verpflichtet sich, sofern Abholung vereinbart ist, die bereitgestellten Waren binnen 8 Tagen ab vereinbartem bzw. mitgeteiltem Bereitstellungsdatum abzuholen.

i) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Lieferungen sind auch entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen.

j) Ist eine Abnahme durchzuführen (bei Montage und Reparatur außerhalb der Gewährleistung), so gilt die Abnahme als erfolgt, sobald die Montage oder Reparatur durchgeführt wurde, und der Kunde Gelegenheit hatte, die Leistung zu überprüfen. Die Unterzeichnung des Protokolls gilt als Abnahmeerklärung. Bestehende Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Erklärung unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden, die der Frank H. Meyer GmbH derzeit oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Waren und Produkte Eigentum der Frank H. Meyer GmbH. Verarbeitung und Umgestaltung erfolgen stets für die Frank H. Meyer GmbH als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für diese. Erlischt das Eigentum der Frank H. Meyer GmbH an einer gelieferten Sache durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf die Frank H. Meyer GmbH übergeht.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen (einschließlich entsprechender Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Frank H. Meyer GmbH ab. Die Frank H. Meyer ermächtigt den Kunden bereits jetzt widerruflich, diese abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

c) Bei Zugriff Dritter (z.B. Pfändung) auf das Sicherungseigentum hat der Kunde diese umgehend auf das Eigentum der Frank H. Meyer GmbH hinzuweisen und die Frank H. Meyer GmbH zu informieren, und haftet für den entstehenden Schaden bei Verstoß gegen diese Hinweispflichten.

d) Bei Zahlungsverzug ist die Frank H. Meyer GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren heraus zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware darf diese dann verwertet werden, und der Verwertungserlös zzgl. angemessener und angefallener Verwertungskosten auf die Forderung angerechnet werden.

e) übersteigt der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 10 %, so wird die Frank H. Meyer GmbH auf Verlangen soweit Sicherheiten freigeben, bis keine Übersicherung mehr vorliegt.

6. Gewährleistung
Die Frank H. Meyer GmbH bietet Gewährleistung für die Dauer von 1 Jahr für alle Mängel, mit denen die Waren schon im Moment der Lieferung behaftet sind. Die Mängelgewährleistung setzt voraus, dass der Kunde seiner eigenen Verpflichtungen nachgekommen ist. Im Falle einer fehlerhaften Lieferung hat die Frank H. Meyer GmbH die Wahl bei der Art der Mängelbeseitigung, das heißt zwischen Neulieferung und Reparatur. Nur im Falle der nicht erfolgten Neulieferung oder Reparatur kann der Kunde den Kaufpreis mindern, oder im Hinblick auf die mangelhafte Sache vom Vertrag zurücktreten. Bei Austausch von defekten Teilen verpflichtet sich der Kunde, die Teile auf Kosten der Frank H. Meyer GmbH an diese zurückzuschicken. Der Kunde ist verpflichtet, der Frank H. Meyer GmbH deren Aufwand zu vergüten, wenn er während der Gewährleistungsfrist einen Mangel behauptet, der sich nicht bestätigt.

7. Garantie
über die Gewährleistung hinaus garantiert Frank H. Meyer GmbH, alle binnen 1 Jahr nach Auslieferung schadhaft werdenden Bauteile durch den Einbau von für den Kunden kostenfreien Teilen zu ersetzen, so dass der Kunde insofern nur die anfallenden Montage- und Fahrtkosten zu tragen hat. Ein Anspruch auf der Garantie besteht nicht, wenn die Ware durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurde.

8. Haftungsausschluss und -begrenzung bzw. -freistellung
a) Schadensersatzansprüche des Käufers sind im Übrigen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher (Kardinals-) Vertragspflicht durch die Frank H. Meyer GmbH. In letzterem Fall ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mit dieser Regelung ist eine Beweislastverschiebung zum Nachteil des Kunden nicht verbunden.

b) Im Falle der Veränderung von Waren stellt der Kunde im Innenverhältnis die Frank H. Meyer GmbH von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz frei, sofern der Kunde für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

c) Eine Veränderung der Waren oder jede Kennzeichnung, die als Urspruchszeichen des Kunden oder eines dritten gelten, sind unzulässig.

d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht:

aa) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung der Frank H. Meyer GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen,
bb) für sonstige Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Frank H. Meyer GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
cc) bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
dd) im Fall der Übernahme einer Garantie.

9. Datenschutzhinweis
Die für die Geschäftsabwicklung erforderlich Daten werden gespeichert und soweit für die Bestellabwicklung erforderlich an von der Frank H. Meyer GmbH beauftragte Dienstleister weitergegeben. Der Kunde kann der Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten jederzeit durch formlose Mitteilung an die Frank H. Meyer GmbH widersprechen. Die Daten werden dann nur noch für die Abwicklung der Bestellung gespeichert und genutzt.

10. Salvatorische Klausel, Erfüllungs- und Gerichtsstand, Rechtswahl
Wenn Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten oder geltendem Recht widersprechen, so werden die übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden. Diese Geschäftsbedingungen wie auch dieser Vertrag insgesamt unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Vertrag wird als Kaufvertrag eingeordnet, auch wenn Elemente eines Werkvertrags gegeben sein sollten.